Makler müssen in Immobilienanzeigen keine Angaben zum Energieausweis machen
Die Deutsche Umwelthilfe hat vor einigen Monaten einen Immobilienmakler abgemahnt, weil dieser seiner mutmaßlichen Pflicht nach § 16a Abs. 1 EnEV, Angaben zum Energieausweis in einen Immobilienanzeigen zu machen, nicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Nachdem der Makler sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, erhob die Umwelthilfe Klage beim Landgericht Gießen auf Unterlassung. Das LG Gießen gab…
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