Aus Sicht eines Eigentümers in Augsburg steht einer Maklerbeauftragung rechnerisch ein Verkäuferanteil von 3,57 % bei insgesamt 7,14 % gegenüber. Ein Privatverkauf verlagert die Arbeit auf den Eigentümer. Bewertung, Vermarktung, Interessentenprüfung und Verhandlung beanspruchen etwa 40 bis 70 Stunden Eigenarbeit. Erreicht der Maklerweg in der Vergleichsannahme 5 bis 12 % mehr Kaufpreis, kann sich der Auftrag rechnen; ob das im Einzelfall gelingt, hängt von Objekt und Markt ab.
Übertragen auf einen Verkauf für 500.000 € bedeutet der Richtwert: 3,57 % Verkäuferanteil entsprechen 17.850 €. Stehen dem 25.000 bis 60.000 € Mehrerlös gegenüber, liegt der mathematische Saldo bei 7.150 € bis 42.150 €. Dieser Vergleich ist bewusst modellhaft. Die veröffentlichte Spanne bildet keinen Festpreis für den einzelnen Verkauf.
Augsburg verlangt eine sehr genaue Lagebetrachtung. Eine Altbauwohnung im Bismarckviertel, ein Haus in Göggingen und eine vermietete Einheit in Oberhausen richten sich an unterschiedliche Käufergruppen. Bauzustand, energetische Qualität, Grundstück, Gemeinschaftsunterlagen und unmittelbares Umfeld verändern die Ausgangslage zusätzlich. Die Wahl zwischen Eigenregie und Makler sollte daher vom einzelnen Objekt ausgehen, nicht von einer allgemeinen Erwartung an den Stadtmarkt.
Die belastbarste Preisverhandlung beginnt lange vor dem Inserat. Flächen, Eigentumsverhältnisse, Genehmigungen, Energieangaben, bekannte Besonderheiten und aktuelle Nachweise müssen zusammenpassen. Widersprüche fallen spätestens bei der Käuferbank oder beim Notariat auf und schwächen dann Vertrauen sowie Zeitplan. Eine geordnete Verkaufsakte schützt in Augsburg den Prozess und sorgt dafür, dass Interessenten dieselbe verlässliche Informationsbasis erhalten.
Bei ImmoProfi Peter Wolkersdorfer begleiten wir Eigentümer in Augsburg von der ersten Einordnung bis zum Verkaufsabschluss. Wir strukturieren auf Wunsch Preisfindung, Unterlagen, Käuferansprache, Qualifizierung und die Abstimmung mit dem Notariat. Hinter jeder Immobilie stehen persönliche Ziele. Die folgenden fünf Kriterien zeigen, welcher Verkaufsweg zur jeweiligen Situation passt.
Stand August 2026: Der Immobilienmarktbericht 2025 des Augsburger Gutachterausschusses, die städtischen Statistikveröffentlichungen und die bayerischen Bodenrichtwertinformationen bilden den amtlichen Rahmen. Sie beschreiben Teilmärkte und Standortdaten, ersetzen aber keine Bewertung des konkreten Grundstücks samt Gebäude, Rechten, Nutzung und Zustand.
1. Vergütung und gesetzliche Grenzen
Für bestimmte Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbraucherbeteiligung gelten §§ 656c und 656d BGB. § 656c regelt bei einer Tätigkeit für beide Parteien unter den gesetzlichen Voraussetzungen gleich hohe Vergütungsverpflichtungen. § 656d begrenzt Vereinbarungen, mit denen Kosten aus einem nur mit einer Partei geschlossenen Vertrag auf die andere Seite übertragen werden. Welche Regel greift, hängt vom konkreten Auftrag ab.
Als einheitlicher Ausgangspunkt der nachstehenden Rechnungen wird der Richtwert für Bayern mit 7,14 % Gesamtcourtage beziehungsweise 3,57 % Verkäuferanteil eingesetzt. Rechtlich maßgeblich bleibt die konkrete Vereinbarung. Gemeint ist die beobachtete Marktpraxis und keine staatliche Gebührenordnung.
Wodurch kann professionelle Begleitung wirtschaftlichen Nutzen schaffen?
- Zielgruppen aus Lage, Nutzung, Zustand und rechtlichen Merkmalen des Objekts ableiten.
- Preisstrategie anhand amtlicher Grundlagen und überprüfbarer Objektdaten begründen.
- Fotografie, Home-Staging oder virtuelle Darstellung gezielt nach Bedarf einsetzen.
- Anfragen, Finanzierungsrahmen und Angebotsbedingungen vergleichbar aufbereiten.
- Preisgespräche mit sachlicher Distanz führen und Vereinbarungen dokumentieren.
Praxisblick: Erfahrungen aus realen Verkaufsprozessen in Augsburg
In unserer Verkaufspraxis in Augsburg zeigt sich, dass der Hinweis „von privat“ allein keinen Preisvorteil sichert. Entscheidend bleiben vollständige Informationen, ein marktgerechter Startpreis und emotionale Distanz im Gespräch. Mit strukturierter Käuferansprache und professionellen Preisgesprächen arbeiten wir auf einen tragfähigen Abschluss hin, ohne eine Erlösgarantie abzugeben.
Eine Auswertung von 83 fremden Diskussionen auf r/Finanzen und in der ImmoScout24-Community aus 2024-2026 beschreibt beim Privatverkauf ein wiederkehrendes Muster. In den Berichten dient die fehlende Provision häufig als Argument für Preisabschläge von 10-15 % gegenüber dem Angebot. Die Beiträge sind als externe Einzelfallerfahrungen zu lesen, nicht als eigene Statistik von ImmoProfi Peter Wolkersdorfer. Ihr Kernpunkt bleibt für Augsburg relevant: Ersparnis allein schützt nicht vor Preisnachlässen.
2. Den Augsburger Markt objektscharf bewerten
Ein stadtweiter Durchschnitt kann die Unterschiede zwischen Augsburger Mikrolagen nicht abbilden. Bodenrichtwertzone, Grundstückszuschnitt, Baujahr, Modernisierung, energetischer Zustand, Nutzung und Rechte wirken zusammen. Der amtliche Marktbericht und die kommunale Statistik liefern Orientierung; für einen Angebotspreis müssen diese Grundlagen mit überprüfbaren Merkmalen der Immobilie verbunden werden.
Bei Eigentumswohnungen prägen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Rücklage, Hausgeld und gefasste Beschlüsse die Einschätzung. Bei Häusern gewinnen Grundstück, Baurecht, Genehmigungen und Sanierungsbedarf an Gewicht. Selbst zwei äußerlich ähnliche Objekte in Pfersee können deshalb verschiedene Werte und Käuferkreise haben. Ein isolierter Quadratmeterpreis genügt für eine verantwortbare Bewertung nicht.
Ein überhöhter Startpreis ist kein kostenloser Test. Reagiert die passende Zielgruppe nicht, verliert das Angebot Aufmerksamkeit; spätere Reduzierungen müssen erklärt werden. Ein zu niedriger Ansatz kann umgekehrt Vermögen verschenken. Tragfähig ist eine dokumentierte Preisableitung, die amtliche Daten, tatsächlichen Zustand, rechtliche Merkmale, Konkurrenzangebote und Vermarktungsziel zusammenführt.
3. Eigenregie als vollständiges Verkaufsprojekt
Ein privater Immobilienverkauf in Augsburg lässt sich selten nur nach Feierabend organisieren. In der Praxis summieren sich die Aufgaben auf ungefähr 40-70 Stunden über 3-6 Monate. Gerade Terminabstimmung und Rückfragen lassen sich nur begrenzt im Voraus planen.
Diese Arbeitsschritte bauen aufeinander auf:
- Eigentums-, Bau-, Flächen- und Energieunterlagen erfassen und auf Widersprüche prüfen.
- Bodenrichtwerte und Marktinformationen auf die Eigenschaften der Immobilie übertragen.
- Bildmaterial, Exposé, Pflichtangaben und geeignete Veröffentlichungskanäle vorbereiten.
- Anfragen beantworten und die grundsätzliche Passung vor Besichtigungen klären.
- Rundgänge koordinieren, durchführen sowie Rückmeldungen einheitlich festhalten.
- Angebote, Finanzierung, Notarentwurf, Beurkundung und Übergabe zusammenführen.
Typische Zeitverluste beim Privatverkauf in Augsburg
- Ungefilterte Anfragen: 70-90 % der Erstkontakte können ohne ausreichende Kaufreife bleiben
- Termine am Abend oder Wochenende erschweren die private Planung
- Kaufkontakte ohne Bonitätsnachweis werfen den Prozess häufig um Wochen zurück
- Ohne vollständige Verkaufsakte kann der Notartermin nicht vorbereitet werden
- Nachträgliche Preisgespräche können den Abschluss erneut infrage stellen
Ein fremder Erfahrungsbericht auf r/Finanzen vom März 2025 nennt 43 Anfragen in 2 Wochen, von denen 37 ohne ernsthafte Kaufabsicht oder gesicherte Finanzierung blieben. Nach insgesamt 6 Monaten führte ein vorqualifizierter Maklerkunde zum Abschluss, wobei die Abwicklung nur 3 Wochen beanspruchte. Die Zahlen sind als Community-Erfahrung zu verstehen, nicht als eigene Erfolgsbilanz von ImmoProfi Peter Wolkersdorfer. Für einen Verkauf in Augsburg bleibt die organisatorische Lehre nachvollziehbar.
Welche Aufgaben lassen sich in einer Hand bündeln?
- Den benötigten Dokumentenbestand objektspezifisch bestimmen und Lücken nachhalten.
- Bewertung, Darstellung und Veröffentlichungen mit einem einheitlichen Datenstand steuern.
- Interessenten nach transparenten und datensparsamen Kriterien vorqualifizieren.
- Besichtigungen, Rückfragen und Rückmeldungen über eine zentrale Kontaktstelle bündeln.
- Gebote einschließlich Finanzierung, Vorbehalten und Terminwünschen gegenüberstellen.
- Eigentümer, Kaufseite, Bank, Verwaltung und Notariat organisatorisch verbinden.
Mögliche Zeitentlastung durch die vollständige Aufgabenübernahme beim Verkauf in Augsburg: bis zu 95 %
4. Eigennutzer und Anleger passend ansprechen
Der Markt in Augsburg spricht Selbstnutzer und Kapitalanleger an, deren Informationsbedarf sich deutlich unterscheidet:
- Kapitalanleger prüfen Mietverhältnis, Ertrag, laufende Kosten, Rücklagen, Instandhaltung und nachhaltige Vermietbarkeit. Entscheidend sind Rendite, Instandhaltung und belastbare Zahlen.
- Eigennutzer gewichten Grundriss, Wohngefühl, Alltagstauglichkeit, Umfeld, Wege und Veränderungsmöglichkeiten stärker. Für sie zählen Alltagstauglichkeit, Lage, Zustand und emotionaler Eindruck.
Kritischer Fehler: Besichtigungen ohne geklärte Passung
Beim Verkauf in Augsburg kann eine fehlende Vorauswahl 5 Stunden Vorbereitung und weitere 1,5 Stunden Besichtigung wertlos machen. Die grundlegende Kaufreife sollte daher bereits vor dem Vor-Ort-Termin feststehen.
So strukturieren wir die professionelle Käuferprüfung in Augsburg:
- Suchprofil und unverzichtbare Anforderungen mit den Objektdaten abgleichen.
- Finanzierungsbestätigung der Bank, möglichst nicht älter als sechs Wochen
- Bei Anlegern Ertragsannahmen, Eigenmittel und gewünschte Bedingungen erfragen.
- Personenbezogene Informationen sparsam, zweckgebunden und transparent verarbeiten.
Das Ziel der Vorauswahl in Augsburg sind 2-3 qualifizierte Besichtigungen während 10-15 unproduktive Termine vermieden werden.
5. Dokumente, Aufklärung und Haftungsfragen
Nach § 311b BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag der notariellen Beurkundung. Die fachliche Vorbereitung beginnt vorher: Käuferseite, Bank und Notariat brauchen widerspruchsfreie Angaben zu Eigentum, Grundstück, Gebäude, Flächen und Nutzung. Fehlende Nachweise können den Finanzierungsprozess oder den Vertragsentwurf verzögern, obwohl bereits Einigkeit über den Preis besteht.
Warum ein Haftungsausschluss nicht jede Offenlegung ersetzt
Ein vertraglicher Haftungsausschluss wirkt nicht grenzenlos. Nach § 444 BGB kann sich die Verkäuferseite insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie nicht darauf berufen. Bekannte Schäden, Abweichungen und sonstige verkaufsrelevante Besonderheiten sollten deshalb dokumentiert und rechtzeitig offengelegt werden. Bei Zweifeln ist rechtliche Einzelfallberatung angezeigt.
Bekannte Mängel einer Immobilie in Augsburg, etwa Feuchtigkeit, frühere Wasserschäden, Dachprobleme oder baurechtliche Abweichungen, müssen Käufer transparent erfahren. Für Verstöße gegen einschlägige Pflichtangaben des GEG ermöglicht § 108 GEG ein Bußgeld von höchstens 10.000 €.
Diese Aufgaben übernehmen wir bei Unterlagen und Verkaufsakte für Ihre Immobilie in Augsburg:
- Nachweise nach Eigentum, Gebäudeart und aktueller Nutzung sortieren.
- Aktualität, Lesbarkeit und Übereinstimmung der Dokumente kontrollieren.
- Inserats- und Exposéangaben nur aus nachvollziehbaren Quellen übernehmen.
- Offene Fragen früh mit Verwaltung, Behörde, Bank oder Notariat abstimmen.
- Mängel, Rechte und weitere Besonderheiten geordnet zur Offenlegung vorbereiten.
Entscheidungsmatrix: selbst verkaufen oder beauftragen
| Kriterium | Eigenregie (Privat) | Mit Immobilienmakler |
|---|---|---|
| Zeitbudget | Flexible Zeitfenster für Anfragen und Besichtigungen vorhanden. | Vollständige Entlastung im gesamten Verkaufsprozess. |
| Marktkenntnis | Detaillierte Kenntnis der Preise im jeweiligen Augsburger Teilmarkt. | Fundiertes Marktwissen und professionelle Einwertung. |
| Unterlagen | Alle Unterlagen liegen vor oder werden selbst besorgt. | Beschaffung und rechtliche Prüfung aller behördlichen Dokumente. |
| Verhandlung | Erfahren im Führen harter Preis- und Zielgruppenverhandlungen. | Professionelle und neutrale Verhandlungsführung zum Bestpreis. |
| Sicherheit | Eigenes Haftungsrisiko bei Formfehlern oder Käuferausfall. | Strukturierte, rechtssichere Abwicklung bis zur Übergabe. |
Selbsttest für einen verantwortbaren Privatverkauf
Setzen Sie ein Kästchen nur dann, wenn die Aussage heute wirklich zutrifft für Ihren Verkauf in Augsburg:
☐ Ich habe mindestens 60 Stunden Zeit in den nächsten 4 Monaten
☐ Ich kann tagsüber und am Wochenende flexibel Besichtigungen anbieten
☐ Ich kenne die aktuellen Verkaufspreise in meinem Stadtteil
☐ Ich kann professionelle Fotos erstellen oder beauftragen (Budget: 300-500 €)
☐ Ich kann emotionalen Abstand wahren („Das ist nur eine Immobilie, nicht mein Lebenswerk“)
☐ Ich bin verhandlungssicher und kann auch aggressive Angebote souverän ablehnen
☐ Ich kenne die Offenbarungspflichten und rechtlichen Risiken
☐ Mein Energieausweis ist nicht älter als 10 Jahre
☐ Ich habe alle Unterlagen vollständig (siehe Tabelle oben)
☐ Ich kann Käuferbonität selbst prüfen oder traue mir das zu
So ordnen Sie die Zahl Ihrer Haken ein für Augsburg:
- 8-10 Haken: Privatverkauf machbar, aber zeitintensiv
- 5-7 Haken: Kritisch, hohes Risiko für Fehler
- Unter 5 Haken: Makler dringend empfohlen
Fazit für Immobilienverkäufer in Augsburg
Eigenregie kann funktionieren, wenn Bewertung, Dokumente, Erreichbarkeit, Vorauswahl und Verhandlung bereits sicher organisiert sind. Halten Sie Aufgaben, Kosten und Risiken für beide Wege schriftlich fest. Wer ausschließlich auf eine entfallende Vergütung blickt, übersieht den eigenen Koordinationsaufwand und die Verantwortung, die bis zur Übergabe bestehen bleibt.
Wenn Sie Aufwand und Haftungsrisiken beim Verkauf in Augsburg nicht allein tragen möchten, begleiten wir Sie bei ImmoProfi Peter Wolkersdorfer mit einem klar gegliederten Prozess. Statt pauschaler Zusagen erhalten Sie einen überprüfbaren Ablauf, der zu Immobilie, Zielgruppe und persönlicher Situation passt.
Häufige Fragen zum Immobilienverkauf in Augsburg
Ein Privatverkauf in Augsburg dauert ohne fertig aufbereitete Unterlagen häufig 5-7 Monate. Bei aufbereiteten Dokumenten und systematischer Vermarktung wird häufig ein Zeitraum von unter 2-3 Monaten erreicht, wobei jeder Verkauf abweichen kann.
Für Immobilienanzeigen in Augsburg verlangt das GEG bestimmte Angaben aus dem Energieausweis. Für entsprechende Pflichtverletzungen rund um Anzeige und Vorlage sieht § 108 GEG Geldbußen bis 10.000 € vor.
Ein Makleralleinauftrag für eine Immobilie in Augsburg wird gewöhnlich auf 3-6 Monate befristet. Ob vor Ablauf gekündigt werden darf, richtet sich nach den Vertragsklauseln und einem gegebenenfalls vorliegenden wichtigen Grund.
Am Beispiel eines Verkaufs für 500.000 € wird die Größenordnung greifbar: Rechnerisch entfallen bei 3,57 % genau 17.850 € auf die Verkäuferseite. Daneben ist der Anwendungsbereich des Maklerrechts zu prüfen. Die Kostenweitergabe kann bei Verbraucherkäufern gesetzlich begrenzt sein. Das Ergebnis ist kein pauschales Erfolgsversprechen. Nur die schriftlich vereinbarte Vergütung ist im Einzelfall verbindlich.
Auch ein kompakteres Verkaufsvolumen verlangt eine Kosten-Nutzen-Prüfung. Bei 180.000 € bedeutet das: Der regionale Ansatz von 3,57 % führt zu 6.426 € Kosten. Ein belastbares Urteil berücksichtigt Kosten und Nutzen gemeinsam. Preisstrategie, Interessentenprüfung, Zeitersparnis und sichere Abwicklung bilden den möglichen Gegenwert; der Vertrag kann abweichende Konditionen enthalten.
Regelmäßig werden Grundbuchinformationen, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenangaben und Energieausweis benötigt. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftsplan, Abrechnungen, Versammlungsbeschlüsse und Angaben zur Rücklage hinzu. Je nach Objekt können Bank oder Notariat weitere Nachweise verlangen. Eine individuelle Liste mit Zuständigkeiten und Versionsstand verhindert späte Lücken.
Für die meisten Immobilienverkäufe in Augsburg ist ein gültiger Energieausweis erforderlich. Die gesetzlichen Angaben, die rechtzeitige Vorlage und die spätere Übergabe sind zu beachten; andernfalls kann nach § 108 GEG ein Bußgeld von höchstens 10.000 € drohen.
Ob ein Maklervertrag für einen Verkauf in Augsburg gekündigt werden kann, bestimmt sich nach Vertragsart und vereinbarter Laufzeit. Eine Dauer von drei bis sechs Monaten ist verbreitet; vor Ablauf kommt eine Kündigung insbesondere bei wirksamer Klausel oder erheblicher Pflichtverletzung in Betracht.
Bodenrichtwerte geben für eine Zone einen Ausgangspunkt zum Bodenwert, aber keinen fertigen Kaufpreis für Haus oder Wohnung. Gebäudezustand, Modernisierung, Rechte, Ertrag, Grundstücksmerkmale und Mikrolage müssen ergänzt werden. Der Augsburger Immobilienmarktbericht und kommunale Statistiken schaffen Kontext; ausschlaggebend bleibt die dokumentierte Prüfung des einzelnen Objekts.
23 EStG regelt private Veräußerungsgeschäfte und enthält Ausnahmen, unter anderem im Zusammenhang mit eigener Wohnnutzung. Anschaffungszeitpunkt, Rechtsnachfolge, tatsächliche Nutzungszeiträume und persönliche Umstände beeinflussen die Beurteilung. Vor einer verbindlichen Kalkulation des Nettoerlöses sollte der konkrete Sachverhalt steuerlich qualifiziert geprüft werden.
Nach notarieller Beurkundung ist ein Grundstückskauf grundsätzlich verbindlich. Für einen Rücktritt braucht es eine gesetzliche oder wirksam vereinbarte Grundlage. Finanzierung, Genehmigungen, Fälligkeit und Folgen möglicher Pflichtverletzungen sollten daher schon im Vertragsentwurf sorgfältig behandelt werden. Bloße Zahlungsschwierigkeiten schaffen nicht automatisch ein kostenloses Lösungsrecht.
Zum Kaufpreis einer Immobilie in Augsburg kommen weitere Erwerbsnebenkosten hinzu. Die genaue Summe hängt insbesondere von Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und einer wirksam vereinbarten Maklervergütung ab. Entscheidend sind Kaufpreis, Standort und Vertragsgestaltung im Einzelfall.
Ja. § 194 BauGB verwendet beide Begriffe für denselben gesetzlich definierten Wert. Er wird nach dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestimmt und berücksichtigt rechtliche Gegebenheiten, tatsächliche Eigenschaften, Beschaffenheit und Lage. Davon zu unterscheiden sind der strategisch gewählte Angebotspreis und der Kaufpreis, den die Parteien schließlich vereinbaren.
Ein Verkauf ohne Energieausweis ist bei den meisten Immobilien in Augsburg nicht zulässig. Sonderregeln sind auf einzelne Fälle begrenzt, beispielsweise bestimmte Denkmal-, Klein- oder Abrissobjekte. Üblicherweise entstehen zwischen 300 und 800 € Kosten, während die gesetzliche Gültigkeit zehn Jahre umfasst.
Vor dem Termin sollten Suchprofil, grundlegender Finanzierungsrahmen und offene Fragen eingeordnet sein. Das Objekt wird zugänglich und ordentlich präsentiert, relevante Unterlagen liegen bereit und bekannte Besonderheiten werden sachlich erklärt. Im Anschluss werden Rückmeldung, ergänzende Nachweise, Angebot und Bedingungen strukturiert festgehalten. Eine virtuelle Tour kann vorab zusätzliche Orientierung geben.
Ein Bieterverfahren kommt infrage, wenn mehrere ernsthafte Interessenten unter gleichen und transparenten Bedingungen Angebote abgeben können. Es garantiert weder einen höheren Erlös noch einen Abschluss. Frist, Informationsumfang, Gebotsform und Auswahlkriterien müssen vorab feststehen. Bis zur notariellen Einigung bleiben Eigentümer frei, welches Angebot sie annehmen.
Bei ImmoProfi Peter Wolkersdorfer stehen für Verkäufe in Augsburg nachvollziehbare Marktkenntnis, transparente Kosten und eine sorgfältige Beratung im Mittelpunkt. Zur Auswahl gehören neben Beratung und Ortskenntnis belastbare Referenzen, Versicherung, Qualifikation und Gewerbeerlaubnis. Unrealistische Erlösversprechen, verlangte Vorschüsse und intransparente Vertragsangaben sprechen gegen eine Beauftragung.
Quellen
- Amtlicher Immobilienmarkt, Gutachterausschuss und Statistik Augsburg: Stadt Augsburg: Immobilienmarktbericht 2025, Stadt Augsburg: Gutachterausschuss und Stadt Augsburg: Veröffentlichungen Statistik und Stadtforschung
- Bayerische Bodenrichtwertinformationen: BayernAtlas: Bodenrichtwertinformationen
- Maklervergütung und Vertragsbeendigung: § 656c BGB: Maklerlohn bei Tätigkeit für beide Parteien, § 656d BGB: Vereinbarungen über Maklerkosten und § 314 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund
- Notarielle Form, Haftung und Energieausweis: § 311b BGB: notarielle Beurkundung, § 444 BGB: Grenzen des Haftungsausschlusses, § 79 GEG: Grundsätze des Energieausweises, § 80 GEG: Energieausweis bei Verkauf, § 87 GEG: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und § 108 GEG: Bußgeldvorschriften
- Steuer, Verkehrswert, Erwerbsvorgänge und Maklererlaubnis: § 23 EStG: private Veräußerungsgeschäfte, § 194 BauGB: Verkehrswert und Marktwert, § 1 GrEStG: Erwerbsvorgänge und § 34c GewO: Erlaubnispflicht
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